Schutzkonzept

Schutzkonzept
Für viele Einrichtungen und Institutionen in der Gesellschaft ist ein „institutionelles Schutzkonzept“ inzwischen vorhanden, oft auch verpflichtend. Auch jede Pfarrgemeinde ist gehalten, ein solches Schutzkonzept vorzulegen.

Eine Gruppe aus dem Pfarrgemeinderat hat dieses Schutzkonzept für unsere Pfarreiengemeinschaft erarbeitet; die Kirchenverwaltungen Grafenkirchen, Pemfling und Waffenbrunn haben es jeweils für ihren Bereich als rechtlich verbindliche Grundlage beschlossen und die Stabsstelle „Kinder- und Ju-
gendschutz“ im Generalvikariat hat es eingesehen und „abgesegnet“.

Das Schutzkonzept liegt in den Kirchen und Pfarrbüros für alle Interessierten zum Mitnehmen auf und kann auch hier eingesehen werden:

Beim institutionellen Schutzkonzept geht es um ein respektvolles Miteinander aller in der Pfarrei – nicht nur um den Umgang mit Kindern und Jugendlichen, auch wenn darauf ein besonderer Schwerpunkt liegt, da diese der besonderen Aufmerksamkeit und Schutzes bedürfen.

Ein solches Konzept kann und soll auch immer weiterentwickelt werden. Wenn Sie Anregungen, Ideen oder Vorschläge haben, dann lassen Sie es uns wissen, damit das in eine neuere Fassung mit einfließen kann.